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Punkteabbau und Punktehaltbarkeit |
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Punkteabbau und Punktehaltbarkeit
Eine Löschung der Punkte erfolgt nur dann, wenn innerhalb der Frist keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden und keine neuen Punkte hinzu kommen.
| Löschung nach: |
Verkehrsvergehen |
| 2 Jahre |
bei einer Ordnungswidrigkeit |
| 5 Jahre |
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen oder bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. |
| 10 Jahre |
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen oder
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis. |
Dazu kommt eine sogenannte Überliegungsfrist von 1 Jahr.
Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können bis zu 4 Punkte abbaut werden. Je nach Punktehöhe gibt es einen gestaffelten Abbau. Dies kann nur einmal in 5 Jahren gemacht werden.
| Abzug bis zu 4 Punkten |
freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand bis 8 Punkte |
| Abzug von 2 Punkten |
freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand von 9 bis 13 Punkten |
| keinen Abzug |
bei einer angeordneten Teilnahme |
| Abzug von 2 Punkten |
nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung bei 14 bis 17 Punkten |
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat eine schöne Graphik dazu: Graphik
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